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Nach Schätzungen gehen über 30 % der deutschen Firmen das Risiko ein, NRA-Anlagen zu betreiben, die nicht gewartet werden. Ein Grund dafür wird sein, dass anders als bei Brandmeldeanlagen (BMA) bei NRA noch keine rechtliche Verpflichtung besteht, die empfohlene jährlich wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Die Verantwortung wird in die Hände des Betreibers gelegt, die funktionsgerechte Wirkungsweise der NRA sicherzustellen. Wer sich nicht dem Risiko der unterlassenen Sorgfaltspflicht aussetzen will, überlässt die Wartung seiner NRA qualifizierten Fachfirmen. Stellt sich nur die ausschlaggebende Frage, woran man Fachfirmen erkennt? Die VdS Schadensverhütung gibt seit dem November 2004 eine fachgerechte Antwort mit einem neuen Qualitäts-Siegel.
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