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Geschulte Fachkräfte
Das Unternehmen muss jederzeit über eigenes qualifiziertes Personal (= Fachkräfte) in ausreichender Anzahl verfügen, das regelmäßig geschult und weitergebildet wird.
Ausschließlich Originalteile
Sämtliche technischen Unterlagen, die original Ersatzteile sowie die erforderlichen Reparatur- und Instandhaltungsausrüstungen müssen vorgehalten werden. Die Instandhaltung hat nach den Angaben des jeweiligen Systemanbieters unter ausschließlicher Verwendung der jeweils zulässigen original Ersatz- und Austauschteile zu erfolgen.
Vorhaltung eines Stördienstes
Es muss sichergestellt sein, dass Störungsmeldungen jederzeit aufgenommen werden können und daraus resultierende Reparaturen innerhalb von maximal vier Tagen durchgeführt werden.
Fremdüberwachung durch VdS
Die Instandhaltungsfirma muss dem VdS alle von ihr instandgesetzten NRA melden. Jährlich wird stichprobenartig eine Kontrolle durch VdS-Prüfingenieure durchgeführt, die die mängelfreie Funktion ergeben muss.
Qualität und (Ver-)Sicherung
Ferner sind die Nachweise über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 sowie über eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung in siebenstelliger Höhe pro Schadensfall zu erbringen.